Rannatalweg
Ein Rundwanderweg in das Naturschutzgebiet Rannatal mit vielen historischen Begegnungen wie z.B. die Burgruine Falkenstein mit dem Wasserturm.
Empfohlene Jahreszeiten:
- Januar
- Februar
- März
- April
- Mai
- Juni
- Juli
- August
- September
- Oktober
- November
- Dezember
- Rundtour
- aussichtsreich
- Einkehrmöglichkeit
- familienfreundlich
- kulturell / historisch
- geologische Highlights
- botanische Highlights
- Geheimtipp
Von Altenhof (Kindergarten) geht es über das "Verlorenen Reith" (Rastplatz) zum Dreisesselstein, von dort aus weiter bis man die Burgruine Falkenstein mit dem Wasserturm erreicht. Nach Überquerung eines kleinen Gerinnes geht die Tour weiter bis zu einem Felsvorsprung, wo sich auch ein Rastplatz befindet. Von dort kann man einen herrlichen Blick auf das Schloß Rannariedl genießen. Durch den Wald zur Holznägelfabrik. Von dort führt der Weg in Richtung Staumauer des Rannastausees. Dabei sind 12 Furten zu überqueren (Diese sind nach Regenzeiten manchmal überschwemmt, daher gutes Schuhwerk erforderlich). Bei der Rannatalsperre (Staumauer) angekommen, geht es ein kurzes Stück steil bergauf und weiter auf einem gesicherten Weg entlang einer Wasserrohrleitung bis zur Hofmühle. Von dort erfolgt der Aufgang zum Schloss Altenhof und wieder zum Ausgangspunkt.Ausrüstung:
Wanderausrüstung – Gutes SchuhwerkWeitere Infos und Links:
Burgruine Falkenstein - Naturschutzgebiet Rannatal - Ranntalsperre mit Stausee – Schloss Altenhof
Wegbelag:
Weitere Informationen:
- Rundweg
- Verpflegungsmöglichkeit
Information: Marktgemeindeamt
Tel.: +43 (0) 72 85 / 70 11
Chronik
1100-1200
Rodung unseres Gemeindegebietes durch das Geschlecht der Falkensteiner. Neben dem Schloß Falkenstein waren Hofkirchen (1160 - Hofkirgen, 1230 - Hofchirchen) und Niederranna an der Donau (1197 - Raenah) die ersten Siedlungen. 1218 Gründung des Stiftes Schlägl (Böhmerwald) durch die Falkensteiner (Calhoch von Falkenstein) 1335 Verleihung des Marktrechts an Hofkirchen i.M. durch die Habsburger Brüder Albrecht und Otto der Fröhliche. 1528 wurde das Landrichteramt von Velden (Neufelden) zum Schloß Marsbach verlegt und die Gerichtsbarkeit und Verwaltung von den übrigen Passauer Herrschaften übertragen. 29.04.1848 Letzte Hinrichtung bei der Richtstätte „Drei Linden“ – Eine verurteilte Mörderin starb durch den Strang – Heute finden Sie neben diesem historisch bedeutenden Platz das „Labyrinth der Verwandlung“
Die Ranna ist der Grenzfluss zwischen den Gemeinden Neustift i.M. und der Nachbargemeinde Hofkirchen. Der Rannastausee mit seiner 45 m hohen Staumauer wurde im Jahr 1950 zur Stromerzeugung angelegt und ist vor allem für Wanderer und Angler ein beliebtes Ausflugsziel.
Im Frühjahr, zur Zeit der Schneeschmelze, bildet der überlaufende Rannastausee ein besonderes Naturschauspiel. Die Wassermassen stürzen über die Staumauer und der ansonsten unterhalb der Staumauer gemächlich dahinfließende Rannafluss wird binnen weniger Minuten zu einem reißenden Wildbach.
Zu den Fischerzeiten geht für viele ein Traum in Erfüllung, wenn sie am Rannabadesee und am Rannastausee fischen gehen können.
Öffentliche Verkehrsmittel
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Der schnelle Weg ans Ziel – mit Bahn, Bus, Auto, Schiff oder Flugzeug.
Parken
Im Ort Altenhof
- Für Gruppen geeignet
- Für Schulklassen geeignet
- Für Jugendliche geeignet
- Für Senioren geeignet
- Für Alleinreisende geeignet
- Familientauglich
- Mit Freunden geeignet
- Zu zweit geeignet
- Mit Kind geeignet
- Frühling
- Sommer
- Herbst
- Frühwinter
- Hochwinter
Für Informationen beim Kontakt anfragen.
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3. Sämtliche Touren erfordern eine sehr gute körperliche Konstitution und Kondition sowie eine ausführliche Vorbereitung. Wir empfehlen ausdrücklich, die Touren nur bei optimaler Gesundheit zu fahren.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Unfall- und Haftpflichtversicherung. Verwenden Sie einen Fahrrad-Computer, der die Tageskilometer anzeigt und auf das jeweilige Vorderrad geeicht ist.
4. Speziell für Mountainbiker - Fair Play Regeln:
Mountainbiken gehört zu den schönsten Freizeitsportarten in freier Natur. Beim Biken und auf Mountainbiketouren lassen sich Berge und Seen, Almen und Hütten ganz neu erfahren. Einige Regeln für das Fair Play im Wald helfen, beim Mountainbiken konfliktfrei unterwegs zu sein.
a. Fußgänger haben Vorrang: Wir nehmen Rücksicht und sind freundlich zu Fußgängern und Wanderern. Bei Begegnungen benützen wir die Fahrradklingel und fahren langsam vorbei. Ohnehin meiden wir stark begangene Wege. Rücksicht auf die Natur: Wir hinterlassen keine Abfälle.
b. Auf halbe Sicht fahren: Wir fahren mit kontrollierter Geschwindigkeit, bremsbereit und auf halbe Sicht, besonders bei Kurven, weil jederzeit mit Hindernissen zu rechnen ist. Fahrbahnschäden, Steine, Äste, zwischengelagertes Holz, Weidevieh, Weideroste, Schranken, Traktor-Forstmaschinen, Fahrzeuge von Berechtigten sind Gefahren auf die wir gefasst sein müssen.
c. ‚Don´t drink and drive!’ Kein Alkohol auch beim Mountainbiken. Rücksicht an der Raststation (Umgang mit Radständer, verschmutzten Schuhen oder Kleidung).
Erste Hilfe leisten ist Pflicht!
d. Markierte Strecken, Fahrverbote und Sperren: Halte dich an markierte Strecken und Absperrungen und akzeptiere, dass diese Wege primär der land- und fortwirtschaftlichen Nutzung dienen!
Sperren sind oft unvermeidbar und in deinem eigenen Interesse. Rad fahren abseits der Route und außerhalb der freigegebenen Zeiten ist strafbar und macht uns zu illegalen Bikern.
e. Wir sind Gäste im Wald und benehmen uns wie Gäste, auch gegenüber dem Forst- und Jagdpersonal. Beim Mountainbiken sind Handy und Musik-Player tabu! Volle Aufmerksamkeit ist gefragt.
f. Vermeiden wir unnötigen Lärm. Aus Rücksicht auf die frei lebenden Tiere fahren wir nur bei vollem Tageslicht. Wir fahren prinzipiell immer (auch bergauf) mit Helm! Notfallpaket mitnehmen: Wir führen immer ein Reparaturset und Verbandszeug mit.
g. Richtige Selbsteinschätzung: Wir überfordern uns selbst weder in fahrtechnischer noch in konditioneller Hinsicht. Nimm Rücksicht auf den Schwierigkeitsgrad der Stecke und schätz deine Erfahrungen und dein Können als Biker genau ein (Bremsen, Klingel, Licht)!
h. Weidegatter schließen: Wir nähern uns dem Weidevieh im Schritttempo und schließen nach der Durchfahrt sämtliche Weidegatter. Vermeiden wir Flucht- und Panikreaktionen der Tiere. Dem Vergnügen und der sportlichen Herausforderung auf dem Berg und im Wald steht damit nichts mehr im Wege!
i. Straßenverkehrsordnung: Auf allen Mountainbikestrecken gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO), die wir einhalten. Unser Rad muss deshalb technisch einwandfrei und der Straßenverkehrsordnung entsprechend ausgestattet sein, also mit Bremsen, Klingel, Licht. Wir kontrollieren und warten unsere Mountainbikes ohnehin regelmäßig.
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• Startpunkt
• Detaillierte Streckenbeschreibung
• Distanz/Gesamtlänge
• Schwierigkeitsgrad
• Gefährliche Stellen
• Durchschnittliche Fahrdauer
• Höhenmeter
• Endpunkt.
Wenn möglich, geben Sie zudem ein Höhenprofil an.
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