Idyllisches Landhaus
4814 Neukirchen
Unser Landhaus befindet sich 2,5km vom Traunsee und 20 Autominuten vom Attersee entfernt, wo Sie zahlreiche Wassersportarten nützen können.
In 10 Autominuten erreicht man das Höllengebirge, wo sich einige idyllische Seen, unzählige Wanderwege sowie ein Familienskigebiet befinden.
Die 10 Autominuten entfernte Stadt Gmunden am Traunsee (Gmundner Keramik) bietet ein reichhaltiges Kulturangebot.
Wir haben Schlafmöglichkeiten für 6 Erwachsene und 1 – 2 Kinder in einem dem Schlafzimmer angeschlossenen Kinderzimmer sowie 2 Toiletten und 1 Bad mit Badewanne. Weiters verfügt das Haus über eine voll ausgestattete Küche, eine Bauernstube (Esszimmer) und 1 Wohnzimmer mit SAT-TV. Außerdem gibt es eine Terrasse mit Gasgrill, 1 Balkon, 1 Sauna für 6 Personen inklusive Kaltwasserbecken und 1 kleinen Hobbyraum mit Tischfußball und Darts.
Parkmöglichkeiten befinden sich vor dem Haus. Die nächste gute Bäckerei ist in 2 Autominuten und die nächstgelegenen Supermärkte sind in 7-8 Minuten erreichbar.
4814 Neukirchen
Telefon +43 43 69910847714
Mobil +43 664 4608631
E-Mail pointhaus@gmx.at
Ansprechperson
Johannes Ricarda Salletmayer
Dauerbach 25
4814 Neukirchen
Telefon +43 43 69910847714
Mobil +43 664 4608631
E-Mail pointhaus@gmx.at
Rechtliche Kontaktdaten
Johannes Ricarda SalletmayerDauerbach 25
AT-4814 Neukirchen
pointhaus@gmx.at
- Anzahl der Zimmer: 1
- Anzahl der Betten: 6
- ab 160,00 €
- Bad
- Balkon
- Küche
- Terrasse
- WC
- Bad und WC getrennt
- Bettwäsche
- Nichtraucher
- Geschirrspüler
- Gefriermöglichkeit
- Kühlschrank
- Waschmaschine
- DVD-Player
- TV
- Internetanschluss
- W-Lan
Backofen, Deckbetten, Elektroherd, Esszimmer, Fließendes Kalt- und Warmwasser, Fondue-Set, Französisches Bett, Garten, Geschirr vorhanden, Geschirrspühlbecken, Haustiere mit Rücksprache gestattet, Heizung, Holzofen, Kaffeemaschine, Kochmöglichkeiten, Kochnische, Küche, Küchengeräte, Sauna, Toaster, Vorraum, Waschtisch, Wasserkocher, Wohn-/Schlafräume getrennt, Wohnzimmer
€ 2,40
Von der Ortstaxenpflicht ausgenommen sind gem. § 50 Oö. Tourismusgesetz 2018:
- Personen bis zum Ende des Kalenderjahrs, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden,
- Personen, die aus Anlass der Absolvierung einer (Hoch-)Schule, einer Lehre oder des Wehr- oder Zivildienstes nächtigen,
- Personen, die an einer Veranstaltung einer Jugendorganisation teilnehmen und in einem Jugendheim, einer Jugendherberge oder auf einem Jugendzeltplatz nächtigen,
- Busfahrer und Reiseleiter (Personen, die in Ausübung ihres Berufs als Buslenkerin bzw. Buslenker oder Reiseleiterin bzw. Reiseleiter eine Reisegruppe begleiten und unentgeltlich nächtigen) sowie
- Personen, die im Katastrophenfall in einer Gästeunterkunft nächtigen müssen.
Waldnähe, romantisches Umfeld, Ruhige Lage, am Ortsrand
Für Informationen beim Kontakt anfragen.
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