Ferienwohnung Margit Leitner
4810 Gmunden
Die Wohnung mit Ausblick
Diese Wohnung bietet auf etwa 80m² für vier Personen ein umfassendes Wohlfühlgefühl mit allen nötigen Ausstattungen samt Ausblick auf die Traunseestadt und Gebirgsketten.
Es gibt eine gut ausgestattete Küche mit Einbauofen (Kochfelder + Backrohr), Microwelle, Geschirrspüler und Sitzgelegenheiten. Ein großer Kühlschrank mit Gefrierfach runden den Küchenbereich ab.
Es existieren drei Schlafzimmer. Ein Schlafzimmer mit zwei getrennten Betten. Außerdem gibt es zwei kleine Nebenschlafzimmer mit jeweils einem Bett. Alle Schlafzimmer sind mit Kästen in verschiedenen Größen, jeweils einen kleinen Schreibtisch und Leselampe ausgestattet.
Das Wohnzimmer besteht aus einer großen Couch und Zugang zu einem kleinen Raucherbalkon. Ein TV-Gerät mit SAT-Anschluss ist für unsere Gäste ebenso vorhanden wie ein weiterer Schreibtisch.
Für Raucher existiert ein eigener Raucherbalkon.
Vor dem Haus besteht für ein KFZ eine gratis Parkmöglichkeit. Gratis WLAN-Zugang ist ebenso vorhanden.
4810 Gmunden
Telefon +43 650 8041964
E-Mail ferienhaus-traunseestadt@gmx.net
Web ferienhaus-traunseestadt.jimdosite.…
Ansprechperson
Frau Margit Leitner
Bahnhofstraße 55/2
4810 Gmunden
Telefon +43 650 8041964
E-Mail ferienhaus-traunseestadt@gmx.net
Web ferienhaus-traunseestadt.jimdosite.com
Rechtliche Kontaktdaten
Margit LeitnerBahnhofstraße 55/2
AT-4810 Gmunden
ferienhaus-traunseestadt@gmx.net
- Anzahl der Zimmer: 1
- Anzahl der Betten: 4
- Bad
- Balkon
- Küche
- WC
- Handtücher
- Nichtraucher
- Geschirrspüler
- Gefriermöglichkeit
- Mikrowelle
- Kühlschrank
- Schreibtisch
- TV
- W-Lan
Backofen, Dunstabzug, Einfache Möblierung, Elektroherd, Geschirr vorhanden, Geschirrspühlbecken, Heizung, Kaffeemaschine, Kochgeschirr, Kosmetikspiegel, Küche, Küchengeräte, Küchenwäsche, Schrank, Separater Wohnraum, Sitzgruppe, Sofa, Tischgeschirr, Wasserkocher, Wöchentliche Reinigung, Wohnzimmer, Zentralheizung
Appartement/Fewo, Bad, WC, 1 Schlafraum - Personen (max.): 2
- Nichtraucher
€ 2,40
Von der Ortstaxenpflicht ausgenommen sind gem. § 50 Oö. Tourismusgesetz 2018:
- Personen bis zum Ende des Kalenderjahrs, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden,
- Personen, die aus Anlass der Absolvierung einer (Hoch-)Schule, einer Lehre oder des Wehr- oder Zivildienstes nächtigen,
- Personen, die an einer Veranstaltung einer Jugendorganisation teilnehmen und in einem Jugendheim, einer Jugendherberge oder auf einem Jugendzeltplatz nächtigen,
- Busfahrer und Reiseleiter (Personen, die in Ausübung ihres Berufs als Buslenkerin bzw. Buslenker oder Reiseleiterin bzw. Reiseleiter eine Reisegruppe begleiten und unentgeltlich nächtigen) sowie
- Personen, die im Katastrophenfall in einer Gästeunterkunft nächtigen müssen.
Hanglage
Entfernungen (in km)- Zentrum: direkt gelegen
Für Informationen beim Kontakt anfragen.
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