Galgen
Neustift im Mühlkreis, Oberösterreich, Österreich
- Haustiere sind herzlich willkommen
- für Gruppen geeignet
- für Kinder geeignet (jedes Alter)
Der Galgen von Rannariedl
Im Jahr 1575 erhielt die Herrschaft Rannariedl das Recht der "Hohen Gerichtsbarkeit", das heißt, der Burgherr konnte das Todesurteil aussprechen. Daher wurde in Dorf ein "bestandhaftes" Hochgericht, das nächtlicherweise nicht verwüstet werden könne, gemauert. Heute noch kündet eine Galgensäule von Verurteilung und Tod zu jener Zeit.Eine 1978 angebrachte Gedenktafel trägt folgende Inschrift: „Als Zeuge einstiger Macht der Burgherren von Rannariedl kündet dieses 1575 errichtet „bestandhafte Hochgericht“ von Verurteilung und Tod.“
jederzeit
- immer geöffnet (24/7)
- Besichtigung nur von außen möglich
Erreichbarkeit / Anreise
Von Linz über Eferding oder Aschach nach Neustift im Mühlkreis.
Von Passau über Untergriesbach oder Wegscheid nach Neustift im Mühlkreis.
- Für Gruppen geeignet
- Für Schulklassen geeignet
- Für Kinder geeignet (jedes Alter)
- Haustiere erlaubt
Saison
- Frühling
- Sommer
- Herbst
- Winter
Für Informationen beim Kontakt anfragen.
Kontakt & Service
4143 Neustift im Mühlkreis
Telefon +43 7284 8155
Fax +43 7284 8155 - 14
E-Mail info@urlaub-neustift.at
Web www.urlaub-neustift.at
http://www.urlaub-neustift.at
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